Einführung einer Abgabegebühr bei Tierabgaben ab 01.08.2026

 Einführung einer Abgabegebühr bei Tierabgaben

Tierheime stehen zunehmend vor der Herausforderung, ihre Arbeit unter schwierigen finanziellen Bedingungen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig gelangen viele Tiere in einem Zustand zu uns, der eine umfassende medizinische und pflegerische Versorgung notwendig macht. Um diese Aufgaben weiterhin verantwortungsvoll erfüllen zu können, wird künftig bei der Abgabe eines Tieres eine Gebühr erhoben.

1. Sorgfältige Entscheidungsfindung
Die Abgabe eines Tieres ist ein weitreichender Schritt. Eine Gebühr trägt dazu bei, dass diese Entscheidung bewusst und nicht aus einer momentanen Überforderung heraus getroffen wird. Sie unterstreicht, dass die Abgabe eines Tieres kein unkomplizierter oder folgenloser Vorgang ist.

2. Deckung unvermeidbarer Versorgungskosten
Mit der Aufnahme eines Tieres übernimmt das Tierheim die vollständige Verantwortung für dessen Wohlergehen. Dazu gehören tierärztliche Untersuchungen, Impfungen, Parasitenbehandlungen, Medikamente, Spezialfutter sowie – falls erforderlich – operative Eingriffe. Da der Gesundheitszustand vieler Tiere erst nach der Aufnahme zuverlässig beurteilt werden kann, entstehen häufig unvorhersehbare Kosten.

Die Abgabegebühr dient dazu, einen Teil dieser Kosten zu tragen. Sie ist nicht kostendeckend; der überwiegende Teil der entstehenden Aufwendungen verbleibt beim Tierheim.

3. Häufige gesundheitliche und pflegerische Defizite
Immer wieder werden Tiere krank, ungeimpft, ungepflegt oder unkastriert abgegeben. Die notwendige medizinische Versorgung ist für uns selbstverständlich, stellt jedoch eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Die Gebühr unterstützt uns dabei, jedem Tier die Behandlung zukommen zu lassen, die es benötigt.

4. Klare Abgrenzung zum illegalen Aussetzen
Das Aussetzen eines Tieres ist strafbar und niemals eine Alternative. Dennoch besteht für Tierheime keine Verpflichtung, jedes Tier kostenfrei aufzunehmen. Die Abgabegebühr verdeutlicht, dass die Aufnahme eines Tieres mit erheblichem Aufwand verbunden ist und Personal, Zeit und finanzielle Mittel bindet.

Bedeutung für unsere Arbeit
Die Abgabegebühr ist Teil einer Mischkalkulation, die sicherstellt, dass alle Tiere – unabhängig von Alter, Herkunft oder Gesundheitszustand – die gleiche Fürsorge erhalten. Für uns gilt: Jedes Tier hat denselben Wert und Anspruch auf eine fachgerechte Versorgung. Die Gebühr hilft uns, diese Grundhaltung auch unter steigenden Belastungen zu bewahren.

Abgabegebühren

Katzen
Kastriert und geimpft: 50 EUR
Kastriert und nicht geimpft: 80 EUR
Geimpft, aber nicht kastriert: 90 EUR
Nicht geimpft und nicht kastriert: 100 EUR
Zusätzlich, falls nicht gechipt: 15 EUR
Bei Tieren mit aggressivem Verhalten: zusätzlich 150 EUR

Hunde
Geimpft: 150 EUR
Nicht geimpft: 250 EUR
Zusätzlich, falls nicht gechipt: 15 EUR
Bei Tieren mit aggressivem Verhalten: zusätzlich 150 EUR

Kleintiere
Kastriert: 15 EUR
Nicht kastriert: 25 EUR

Wichtig: Die genannten Abgabegebühren sind nicht kostendeckend. Sie stellen lediglich einen Beitrag zu den tatsächlichen Aufwendungen für Aufnahme, Unterbringung, medizinische Versorgung, Pflege und Vermittlung dar. Den überwiegenden Teil dieser Kosten trägt das Tierheim.

Tierhelfer Ingelheim e. V.

Außenliegend 145
55218 Ingelheim
Telefon: 06132 76205
Telefax: 06132 798035
E-Mail: tierheim@tierhelfer-ingelheim.de

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